Stadtsanierung

Seit 1992 ist die Burger Altstadt ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Vorrangiges Ziel der Sanierungsmaßnahme soll die Bewahrung des Bestandes historischer Qualität, der Erhalt und die Stabilisierung der Wohnfunktion sowie die weitere Entwicklung als Handels- und Dienstleistungszentrum sein.

Die rechtliche Grundlage einer Sanierungsmaßnahme bilden die §§ 136 bis 164b des Baugesetzbuches.

Der Rahmenplan Sanierungsgebiet "Burg-Altstadt" formuliert und begründet die Sanierungsziele für das Gebiet. Als informelle Planung stellt sie eine fachliche und gutachterliche Empfehlung zur Beurteilung von Maßnahmen hinsichtlich ihrer Genehmigungs- und Förderfähigkeit dar. Sie können den Rahmenplan im Fachbereich Stadtentwicklung, Sachgebiet Stadtplanung-Städtebauförderung einsehen.

Bitte beachten Sie, dass in förmlich festgelegten Sanierungsgebiet die in § 144 BauGB benannten Vorgänge der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen. Das Antragsformular finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare in der Hauptmenüleiste. Ob Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet liegt, können Sie der Sanierungssatzung entnehmen, dazu folgen Sie bitte folgendem Link: Sanierungssatzung.

Die Sanierungsmaßnahme „Burg-Altstadt“ wird zum 31. Dezember 2023 beendet. Dies wurde mit Beschluss Nr. 057/2020 des Stadtrates der Stadt Burg am 11. Juni 2020 beschlossen. Bis dahin müssen die sanierungsbedingten Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet sein.

Seit 1992 ist viel passiert in der Burger Altstadt. Eine kurze Übersicht über den Ablauf der Sanierungsmaßnahme können Sie nachfolgender Zusammenstellung entnehmen: Abschlussbroschüre




Fragen zu beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen

Die Stadtverwaltung berät Eigentümer bei Fragen zur Vorbereitung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden bzw. Grundstücken. 

Dabei greift die Stadtverwaltung auch auf die BauBeCon Sanierungsträger GmbH als von der Stadt Burg beauftragter Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Burg-Altstadt zurück.

Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer: (+49) 3921 / 921 508 an.