Stellenausschreibung Ermittler/in

Die Stadt Burg hat Stellen als Ermittler/in befristet für 2 Jahre mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Stunden zum 1. März 2018 zu besetzen.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 3. Die Verrichtung der monatlichen Arbeitszeit erfolgt nach individuellen Vereinbarungen unter Berücksichtigung dienstlicher Belange.

Fachliche Voraussetzungen:
Für die Aufgabenwahrnehmung ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift Voraussetzung. Darüber hinaus erwarten wir gute PC-Kenntnisse (Microsoft Office) und den Führerschein der Klasse B.
Kenntnisse im Bereich des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung LSA, des Straßengesetzes LSA, der Straßenverkehrsordnung, der Sondernutzungs- und Straßenreinigungssatzung werden vermittelt, soweit sie nicht bereits vor-handen sind.

Außerfachliche Anforderungen:
Der Bewerber/die Bewerberin muss volljährig und darf nicht vorbestraft sein. Der Bewerber/die Bewerberin bekennt sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bereitschaft zum Tragen einer Dienstbekleidung mit Kennzeichnung der Behörde und zum Führen eines Dienstfahrzeuges wird vorausgesetzt.

Darüber hinaus werden allgemeine Ortskenntnisse sowie die Bereitschaft zur Verrichtung von flexiblen Diensten (Montag bis Freitag von 06.00 bis 20.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) erwartet.

Eine zuverlässige bzw. gründliche Arbeitsweise, eine ausgeprägte Konflikt- und Teamfähigkeit sowie selbstbewusstes Auftreten und Durchsetzungsvermögen prägen die Aufgabenwahrnehmung. Eine gute mündliche und schriftliche Ausdruckfähigkeit und eine gute körperliche Konstitution ergänzen die Anforderungen auf außerfachlicher Ebene.

Aufgabenstellungen:
- Verkehrsüberwachung ruhender und fließender Verkehr
- abgelagerte Abfälle im öffentlichen Verkehrsraum feststellen und melden
- Entfernung von nicht genehmigten Plakaten
- Fundsachen abholen und zum Fundbüro bringen
- Durchführung von Nachkontrollen mit Beweissicherung im Rahmen von Bußgeld- bzw. von Verwaltungsverfahren
- Überwachung von Winterdienstpflichten (einschließlich Notstreuung)
- Überwachung von Flächen an denen regelmäßig illegal Abfall abgeladen wird
- Mündliche oder schriftliche Feststellungen und Meldungen von Ordnungswidrigkeiten
- Aufnahme von Mängelanzeigen von Einwohnern und Besuchern während des operativen Einsatzes im Stadtgebiet
- Kontrollen zur Einhaltung des Satzungsrechtes der Stadt Burg
- Unterstützung der städtischen Verwaltungsvollzugsbeamten durch Anwesenheitspräsens bei Einsätzen und Kontrollen
- Zeugeneigenschaft in Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Bußgeldrichter bzw. bei Einsätzen anderer Behörden im Wege der Amtshilfe


Für nähere Erläuterungen zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Schulz unter der Telefonnummer 03921/921-255 zur Verfügung.

Weitere Informationen:
Die Stadt Burg engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit auch im Sinne des AGG, des SGB IX und des FrFG LSA.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 9. Februar 2018 an die Stadt Burg, Sachgebiet Personal, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg

Allgemeiner Hinweis:
Nicht vollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 31. März 2018 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

Rehbaum

 

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