Der Fuchs - Wildtiere im städtischen Siedlungsgebiet

Der Fuchs im Burger Stadtgebiet

Nachdem Füchse die Stadt als Nische für sich entdeckt haben, sind sie zwischenzeitlich in allen deutschen Städten zuhause. Füchse sind nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, halten für gewöhnlich eine gewisse Fluchtdistanz ein und versuchen dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Das Rechts- und Ordnungsamt informiert umfassend über das Vorkommen der Füchse im städtischen Siedlungsgebiet und möchte durch Aufklärung einige Vorurteile (z.B. zur Verbreitung von Krankheiten und zur angeblichen Angriffslust dieser Tiere) beseitigen.

Stadtfüchse
Die ersten Stadtfüchse wurden nach 1930 in Londoner Vororten mit hohem Grünflächenanteil bekannt. Ab den 1980er Jahren traten vermehrt Berichte von Fuchsbeobachtungen in Großstädten auf dem europäischen Festland auf (z. B. in Berlin, Oslo und Zürich), die aber zunächst nur als Einzelfälle gewertet wurden. Inzwischen sind Füchse wahrscheinlich in den meisten Städten präsent, aber nicht überall in hohen Dichten. Die Stadt bietet für Füchse folgende Angebote:

  • Bereiche ohne menschliche Störung (Nachts: Friedhöfe, Parks)
  • Kleinräumige Strukturen
  • Reiches Nahrungsangebot: Komposthaufen, Essensreste, Früchte, Insekten, Mäuse
  • Sichere Rückzugsplätze (Schuppen, Holzstapel)
  • Keine großflächige Bejagung

Während die Streifgebiete der Füchse in ländlichen Gegenden 116–353 Hektar groß sind, ist das Revier von Stadtfüchsen deutlich kleiner. Eine Studie in der Stadt Zürich/Schweiz ermittelte im Schnitt ca. 30 Hektar (20 untersuchte Tiere), die intensiv genutzten Bereiche waren sogar oft nur wenige Hektar groß. Die geringe Größe der Streifgebiete zeigt, dass die Stadt offenbar günstige Lebensgrundlagen bereitstellt.

Aussehen - Körperbau
Der Fuchs/Rotfuchs (Vulpes vulpes), gehört zur Familie der Hundeartigen (Canidae). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel „fuchsrot“; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn - im Wnter ist es durch die langen Grannen wie „bereift“. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckgen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht.

Fortpflanzung
Die Paarungszeit, „Ranzzeit“ genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 - 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 - 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarten Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist „normal“ und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen sind bei der Geburt blind und haben ein Gewicht von 80 - 150 g. Nach 12 Tagen können die Jungen sehen. Im Alter von 4 - 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 - 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter.

Kann man den Fuchs von Grundstücken fernhalten?
Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern, Zäune und sonstige Einfriedungen überklettern oder sich unterhalb der selben
durchzwängen können. Trotzdem helfen bereits einfache Maßnahmen:

  • alle in Frage kommenden Nahrungsquellen (wie z.B. Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) entfernen
  • Mülltonnen geschlossen und sauber halten
  • Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände wegräumen
  • mögliche Unterschlupfmöglichkeiten unzugänglich machen
  • kreative Vergrämung (chem. Mittel, Lärm usw.), damit kein Gewöhnungseffekt eintritt
  • Gartenbeete durch Netze oder Drahtumrandungen schützen
  • Entfernung des Fuchskotes in die Mülltonne (nicht auf Kompost wg. Infektionsrisiko)

Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Das Einfangen von Füchsen mit Fallen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress und werden anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, wo es zu Auseinandersetzungen mit den dortigen Füchsen kommt. Außerdem wird das freigewordene Gebiet rasch durch neue Füchse besetzt.

Rechtslage
Füchse gehören zu den wildlebenden, herrenlosen Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Im Allgemeinen darf nach dem Jagdgesetz eine Jagdausübung grundsätzlich nur auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die zu einem Jagdbezirk gehören, erfolgen. Dort steht das Jagdrecht dem Grundeigentümer zu.In sogenannten »befriedeten Bezirken« wie beispielsweise Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen generell verboten. Sondergenehmigungen können nur in Fällen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit oder der Tierseuchenbekämpfung durch die Untere Jagdbehörde ausgesprochen werden. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden obliegt der Selbstverantwortung der Eigentümer. Eine behördliche Verantwortung zur Regulierung der Wildtierpopulationen besteht innerhalb des städtischen Siedlungsbereiches grundsätzlich nicht.

Ist der Fuchs eine Gefahr für den Menschen?
Nachdem die Tiere die Stadt als Nische für sich entdeckt haben, sind sie zwischenzeitlich in allen deutschen Städten zuhause. Füchse sind nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an.
Sie haben eine natürliche Scheu, halten für gewöhnlich eine gewisse Fluchtdistanz ein und versuchen dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an den Menschen heran. Bei Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollten es auch bleiben!

Tollwut / Fuchsbandwurm
Seit mehreren Jahren gilt die Tollwut in Sachsen-Anhalt als erloschen. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Die Gefahr einer Infizierung mit dem Fuchsbandwurm ist in Sachsen-Anhalt sehr gering. In den letzten Jahren wurde keine derartigen Erkrankung registriert.
Gleichwohl sollte das geringe Restrisiko einer Infizierung
durch folgende Vorsichtsmaßnahmen minimiert werden:

  • tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen
  • Gemüse, Salat, Pilze und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen
  • Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen
  • offensichtlich kranke Füchse mit auffälligem Verhalten (»abnormes Verhalten«) der zuständigen Behörde (Landkreis Jerichower Land, Veterinäramt siehe Ansprechpartner) melden.

Fazit
Der Fuchs ist aus der Fauna in unseren Siedlungsgebieten nicht mehr wegzudenken. Wir müssen lernen unseren Lebensraum mit ihm zu teilen und können durch Beobachten versuchen sein Verhalten besser zu verstehen. Denn nur durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben - und Miteinander zwischen Tier und Mensch auch langfristig möglich.

Ansprechpartner
Ansprechpartner für Wildtiere im städtischen Siedlungsbereich sind:
- Landkreis Jerichower Land, Untere Jagdbehörde,
Tel. 03921/949-3200, post@lkjl.de
- Landkreis Jerichower Land, Veterinäramt,
Tel. 03921/949-3900, post@lkjl.de
- Stadt Burg, Rechs- und Ordnungsamt,
03921/921-614, burg@stadt-burg.de

Quellen:

  • http://www.wikipedia.org
  • Wildtiere im Stadtgebiet; Infobroschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin (auszugsweiser Abdruck mit freundlicher Genehmigung)
  • Wildtiere im städtischen Siedlungsbereich; Infobroschüre des Kreisjagdamtes der Stadt Freiburg im Breisgau (auszugsweiser Abdruck mit freundlicher Genehmigung)
  • Infektionsgefährdung durch Fuchsbandwurm; Information des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - http://www.lgl.bayern.de

Artikel erstellt durch:
Stadt Burg, Rechts- und Ordnungsamt, In der Alten Kaserne 2,
39288 Burg, Tel. 03921/921-614, Fax 03921/921-613

Bildcollage: Jens Vogler

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