Wichtige Mitteilung an alle Personensorgeberechtigten

Auf Grund der KiFöG-Novellierung zum 1. Januar 2019 ist eine Änderung der von der Mehrkindregelung betroffenen Kostenbescheide zu erstellen.

Laut § 3 Kostenbeitragssatzung nach § 13 KiFöG LSA zur Nutzung von Tageseinrichtungen und Pflegestellen der Stadt Burg, ist der Kostenbeitrag jeweils am 15. eines Monats fällig. Aus organisatorischen Gründen kann der Kostenbeitrag (SEPA-Lastschrift) erst später abgebucht werden.

Zurück