Das Wappen der Stadt Burg

Wappen der Stadt Burg

Wappenbeschreibung: In blau eine goldene Burg mit einem Rundbogentor, in welches ein Fallgitter, bestehend aus fünf spitzenbewehrten schwarzen Stäben und einer schwarzen Querstange, hineinragt, mit geöffneten roten und jeweils zwei verzierten schwarzen Kreuzbeschlägen versehenen Torflügeln, die der Form des Rundbogentores entsprechen; auf der Zinnenmauer zwischen 2 Zinnen gekrönten Türmen, in denen sich je 3 schwarze Rundbogenfenster finden, die eines über zwei angeordnet sind, thronend eine, eine bekreuzte Krone tragend, goldene Mutter Gottes mit langem, auf den Rücken fallendem schwarzen Haar, im langen Gewande, rechtsgewandt sitzend, mit dem unbekleideten Jesusknaben im rechten Arm, mit dem linken Arm über die Oberschenkel geführt, den Jesusknaben unterstützend haltend.
(Quelle: § 3 Hauptsatzung der Stadt Burg)

Rechtlicher Hinweis zur Verwendung des Wappens der Stadt Burg:
Das Wappen der Stadt Burg darf nur auf der Grundlage eines Beschlusses des Stadtrates der Stadt Burg ganz oder in Auszügen für eigene Zwecke Dritter verwendet werden. Eine unautorisierte Verwendung (z.B. Abdruck in allen Medien außer zur Berichterstattung, kommerzielle Verwendung auf Werbeträgern usw.) ist untersagt und wird rechtlich verfolgt. 

 

Corporate Design Logo der Stadt Burg

Corporate Design Logo der Stadt Burg

Das blau-weiße Corporate Design Logo mit den stilisierten und farblich abgesetzten Türmen (eine Verknüpfung zum Beinamen "Stadt der Türme") im Buchstaben B dient der Identifikation und Wiedererkennung der Stadt Burg. Der Hinweis "bei Magdeburg" folgt als mittlerweile gängiger Zusatz dem Umstand, dass hierdurch eine Spezifikation gegenüber anderen namensgleichen Gemeinden erfolgt, wie sie zum Beispiel bei Post, Telekom und Bahn gehandhabt wird. Bewusst wurde das Logo in den Farben blau und weiß gestaltet, welche gemäß § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung die Flaggenfarben der Stadt sind.

Rechtlicher Hinweis zur Verwendung des Corporate Design Logos der Stadt Burg:
Das Logo ist zur allgemeinen Verwendung auf Werbeträgern, Prospekten, Internetpräsenzen und dergleichen für ortsansässige Firmen, Vereine und Einwohner freigegeben, welche sich mit ihrer Stadt Burg identifizieren wollen. Dies gilt nicht für Verwendungen für strafrechtlich- und/oder ordnungsrechtlich relevante Inhalte sowie Inhalte, welche verunglimpfend, rassistisch und/oder beleidigend sind. Eine Verwendung für Inhalte zur Bewerbung von pornografischen Medieninhalten und sexuellen Dienstleistungen und dergleichen ist ausdrücklich verboten. Eine Verwendung für politische Parteien und Vereinigungen ist erlaubnispflichtig.  

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